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Kosten für die Veröffentlichung

TARIFE (Einreichungen ab 1. März 2024) :


Der Betrag, den Sie bei der Einreichung Ihrer Urkunde bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts zahlen müssen, hängt von der Rechtsform und dem Gegenstand Ihrer Urkunde sowie von der Art und Weise ab, in der die Einreichung erfolgt ist.

Pro Rechtsform, sei es ein Unternehmen oder ein Verein, gibt es jeweils 3 mögliche Tarife sowie einen kostenlosen Zusatztarif.

Definitionen :


Gründungsdossier : Unter Gründungsakte ist eine Hinterlegung einer Rechtsform zu verstehen, der noch keine Unternehmensnummer zugewiesen wurde. Wenn die Rechtsform bereits eine Unternehmensnummer hat, gelten alle folgenden Hinterlegungen als Änderungsakte.

Änderungsrechtsakt : unter Änderungsurkunde ist eine Hinterlegung zu verstehen, bei der Änderungen an der Satzung der bestehenden Rechtsform vorgenommen werden. Dazu gehören auch alle Arten von Rücktritten und Ernennungen.

Hinterlegung auf Papier :
Wenn eine Akte beim Gericht des Unternehmens eingereicht wird, handelt es sich um eine Einreichung in Papierform.

Elektronische Einreichung : Wenn eine Akte über eine der für die Online-Einreichung entwickelten Anwendungen eingereicht wird, handelt es sich um eine elektronische Einreichung. Derzeit stehen zwei Anwendungen zur Verfügung (E-Einreichung und E-Greffe)

e-Einreichung : diese Anwendung ist nur für Notare zugänglich. Sowohl die Hinterlegung von Gründungen als auch von Änderungen ist für eine Vielzahl von Rechtsformen möglich.

e-kanzlei : (www.e-greffe.be) : diese Anwendung steht jedem Bürger offen, der im Besitz eines elektronischen Personalausweises (EID) ist. Derzeit sind nur Hinterlegungen von Gründungsurkunden von Rechtsformen möglich, die über eine private Urkunde errichtet werden können. Änderungsurkunden können derzeit nur in Papierform eingereicht werden.

Kostenlose Veröffentlichung : wenn sich Ihre Adresse aufgrund einer Entscheidung einer lokalen öffentlichen Stelle ändert (neue Straßennamen oder neue Nummerierung), kann diese Änderung kostenlos veröffentlicht werden. In diesem Fall muss eine Bescheinigung der öffentlichen Stelle als Zahlungsnachweis beigefügt werden. Diese Einreichungen erfolgen nur auf Papier.


Unternehmen :

Für Rechtsformen, die unter dem Oberbegriff "Unternehmen" zusammengefasst werden können, gelten die folgenden Tarife :

Elektronik
Ohne MWST.
MWST. 21%
GESAMT INKL. MWST.
Gründung
224,70 Euro
47,19 Euro
271,89 Euro
Änderung
163,20 Euro
34,27 Euro
197,47 Euro


Papier
Ohne MWST.
MWST. 21%
GESAMT INKL. MWST.
Gründung
278,20 Euro
58,42 Euro
336,62 Euro
Änderung
163,20 Euro
34,27 Euro
197,47 Euro

Vereinigungen :

Für Rechtsformen, die unter dem Oberbegriff Verein zusammengefasst werden können (Vereine ohne Erwerbszweck, internationale Vereine ohne Erwerbszweck und - Gründung Stiftungen, etc. ...) gelten die folgenden Tarife :

Elektronik
Ohne MWST.
MWST. 21%
GESAMT INKL. MWST.
Gründung
139,10 Euro
29,21 Euro
168,31 Euro
Änderung
130,50 Euro
27,41 Euro
157,91 Euro


Papier
Ohne MWST.
MWST. 21%
GESAMT INKL. MWST.
Gründung
192,60 Euro
40,45 Euro
233,05 Euro
Änderung
130,50 Euro
27,41 Euro
157,91 Euro

ZAHLUNGSARTEN :

Elektronische Einreichung.

Bei einer Hinterlegung über E-Filing werden die Veröffentlichungskosten über Ihren Notar beglichen.

Bei einer Einreichung über e-greffe zahlen Sie online zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Akte. Die Gebühr wird von der Anwendung festgelegt. Sie zahlen also immer den korrekten Betrag.
Hinterlegung auf Papier.

Folgende Zahlungen sind erlaubt :
  • den auf das Belgische Staatsblatt ausgestellten Scheck
  • die vorherige Banküberweisung zugunsten des Kontos des Belgischen Staatsblatts BE 48 6792 0055 0227
  • die vorherige Bankeinzahlung zugunsten des Kontos des Belgischen Staatsblatts BE 48 6792 0055 0227
  • durch vorherige internationale Banküberweisung zugunsten des Kontos des Belgischen Staatsanzeigers CODE IBAN BE 48 6792 0055 0227. BIC/SWIFT: CODE PCHQBEBB
Der Scheck oder der Nachweis der Überweisung oder Bankeinzahlung wird den Unterlagen für das Belgische Staatsblatt beigefügt (Abschnitte A und B von Formular I).

Bei der Zahlung per Überweisung oder Bankeinzahlung muss in der Mitteilung die Unternehmensnummer angegeben werden, wenn es sich um eine Änderungsurkunde handelt, oder der Name und die Anschrift des eingetragenen Firmensitzes, wenn es sich um eine Gründung handelt.

Diese Angaben müssen bei der Antragstellung auch formell auf dem Zahlungsnachweis vermerkt werden.

Wenn die Zahlung per Überweisung oder Bankeinzahlung erfolgt, besteht der Nachweis darüber aus :
  • in einer Kopie des Überweisungs- oder Einzahlungsscheins zugunsten des Kontos des Belgischen Staatsblatts (BE 48 6792 0055 0227), auf dem der Stempel des Finanzinstituts angebracht ist, das die Überweisung vorgenommen hat
  • entweder in einem Kontoauszug oder einem anderen Dokument, das belegt, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist